Ratgeber

Der Energieausweis beim Immobilienverkauf

Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, braucht einen gültigen Energieausweis. Das ist keine Empfehlung sondern gesetzliche Pflicht. Seit 2014 muss der Energieausweis bei Besichtigungen vorgelegt und im Inserat die Energieeffizienzkennwerte angegeben werden. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro geahndet werden.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er ist günstiger, sagt aber weniger über die Gebäudesubstanz aus. Der Bedarfsausweis wird anhand der Bausubstanz berechnet und ist unabhängig vom Nutzerverhalten. Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist der Bedarfsausweis Pflicht, sofern das Gebäude nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisiert wurde.

Was kostet ein Energieausweis

Ein Verbrauchsausweis kostet zwischen 50 und 100 Euro. Ein Bedarfsausweis liegt bei 300 bis 500 Euro, da er eine Vor-Ort-Begehung und technische Berechnungen erfordert. Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig.

Wo beantrage ich den Energieausweis

Energieausweise werden von zertifizierten Energieberatern, Architekten und Schornsteinfegern ausgestellt. Ich kann Ihnen einen zuverlässigen Ansprechpartner in der Region vermitteln.

Was bedeuten die Kennwerte

Der Energieausweis zeigt den Energiebedarf oder Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Die Farbskala reicht von grün (sehr effizient, unter 50 kWh) bis rot (sanierungsbedürftig, über 250 kWh). Für Käufer ist der Wert ein Hinweis auf die zu erwartenden Heizkosten.