Ratgeber

Der Energieausweis beim Immobilienverkauf

Soll ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft oder vermietet werden und liegt noch kein gültiger Energieausweis vor, ist einer auszustellen (§ 80 Abs. 3 GEG). Verkäufer oder Makler legen ihn dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung vor, ein deutlich sichtbarer Aushang genügt (§ 80 Abs. 4 und 5 GEG). Liegt der Ausweis schon vor, wenn die Anzeige erscheint, gehören Pflichtangaben hinein (§ 87 GEG). Wer gegen die Vorlage- und Angabepflichten verstößt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro belegt werden (§ 108 GEG). Stand ist der 9. Oktober 2026. Das Gebäudeenergiegesetz heißt seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz, zum 1. Januar 2027 ändert sich das Energieausweisrecht (BGBl. 2026 I Nr. 226). Die ausführliche Darstellung mit Quellen finden Sie im Ratgeber Energieausweis beim Hausverkauf.

Was ändert sich zum 1. Januar 2027

Die Ausnahme für Baudenkmäler fällt weg, und die Pflicht zum Bedarfsausweis für ältere Wohngebäude entfällt. Die Anzeige nennt bei einem neu ausgestellten Ausweis künftig auch das Ausstellungsdatum und den Jahres-Primärenergiebedarf. Ausweise aus der Zeit davor bleiben nach Auskunft der Verbraucherzentrale bis zum Ablauf ihrer zehn Jahre gültig.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis beruht auf gemessenen Verbräuchen, bis Ende 2026 aus mindestens 36 Monaten. Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf aus Bausubstanz und Heiztechnik. Bis zum 31. Dezember 2026 muss es ein Bedarfsausweis sein, wenn das Wohngebäude weniger als fünf Wohnungen hat und der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, außer das Gebäude erreicht das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 (§ 80 Abs. 3 GEG). Ab 2027 gilt diese Regel für Wohngebäude nicht mehr.

Was kostet ein Energieausweis

Die Aussteller legen ihre Preise selbst fest. Die Verbraucherzentrale nennt für einfache Verbrauchsausweise teilweise knapp unter 100 Euro (Seite mit Stand 9. Oktober 2025), für den aufwendigeren Bedarfsausweis nennt sie keinen Betrag. Ein Energieausweis gilt zehn Jahre (§ 79 Abs. 3 GEG).

Wo beantrage ich den Energieausweis

Ausstellen darf einen Energieausweis nur, wer nach § 88 GEG berechtigt ist, etwa Absolventen bestimmter Studiengänge wie Architektur oder Bauingenieurwesen, Handwerksmeister aus Bau- und Anlagengewerben, Schornsteinfeger und Energieberater mit der geforderten Qualifikation. Ich kann Ihnen auf Wunsch einen Ansprechpartner in der Region nennen.

Ausnahmen

Bis Ende 2026 gelten die Vorschriften nicht für kleine Gebäude mit höchstens 50 Quadratmetern Nutzfläche, und bei Baudenkmälern entfallen die Pflichten zur Ausstellung und Vorlage beim Verkauf (§ 79 Abs. 4 GEG). Ab 2027 ist die Denkmalausnahme gestrichen, und als klein gilt ein Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern. Ob Ihr Haus darunter fällt, klärt ein Energieberater oder die Denkmalbehörde.

Was bedeuten die Kennwerte

Der Energieausweis zeigt den Energiebedarf oder Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Wohngebäude werden in die Klassen A+ bis H eingeordnet, A+ steht für höchstens 30 Kilowattstunden, H für mehr als 250. Für Käufer ist der Wert ein Anhaltspunkt für den Energiebedarf, wie es dazu kommt, zeigt die Klasse nicht, denn Dämmung und Heizung werden darin nicht einzeln bewertet.