Trennung & Immobilien

Scheidungsimmobilie verkaufen in Lohne

Eine Trennung bringt viele Entscheidungen mit sich. Eine der schwierigsten ist die gemeinsame Immobilie. Sie ist oft das wertvollste, was beide Partner besitzen. Gleichzeitig ist sie das, worüber am schwersten verhandelt werden kann.

Ich bin Semho Kahraman, Immobilienmakler in Lohne. Ich begleite Eigentümer in solchen Situationen regelmäßig. Meine Rolle dabei ist klar: Ich stehe keiner Seite nahe. Ich bewerte sachlich und vermarkte diskret.

Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über Ihre Optionen, den Ablauf und das, was Sie an Unterlagen benötigen. Sie ersetzt keinen Anwalt und keine steuerliche Beratung. Sie soll Ihnen helfen, sich zu orientieren.

Die drei Hauptoptionen bei einer Scheidungsimmobilie

Bei einer gemeinsamen Immobilie gibt es im Trennungsfall grundsätzlich drei Wege. Welcher davon sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen und finanziellen Situation ab.

Option 1: Verkauf und Erlösteilung

Das ist die häufigste Lösung. Die Immobilie wird zu einem marktgerechten Preis verkauft. Nach Abzug der Restschuld, der Vorfälligkeitsentschädigung der Bank und der anfallenden Kosten wird der verbleibende Erlös zwischen beiden Parteien aufgeteilt. Der Vorteil: Beide Partner sind nach dem Verkauf finanziell voneinander getrennt. Der Nachteil: Das vertraute Zuhause muss aufgegeben werden.

Voraussetzung ist die Einigung beider Parteien auf den Angebotspreis und den Verkauf als solchen. Ich erstelle eine unabhängige Marktwerteinschätzung, die als neutrale Grundlage dienen kann.

Option 2: Übernahme durch einen Partner

Ein Partner übernimmt die Immobilie vollständig. Dafür zahlt er oder sie den anderen aus, übernimmt den laufenden Kredit oder finanziert neu. Der ausziehende Partner wird aus dem Grundbuch und aus der Darlehensschuld entlassen. Das setzt die Zustimmung der finanzierenden Bank voraus.

Diese Lösung klingt einfach, ist aber rechtlich und finanziell komplex. Ob die Bank einer Umschreibung zustimmt und ob die übernehmende Partei die Finanzierung allein tragen kann, muss sorgfältig geprüft werden. Ich empfehle hier neben einem Anwalt auch eine Beratung bei der finanzierenden Bank.

Option 3: Vermietung

Beide Partner halten die Immobilie gemeinsam und vermieten sie. Diese Option ist nur dann tragfähig, wenn beide dauerhaft einverstanden sind, gut kommunizieren können und sich auf einen Umgang mit Verwaltung, Mietersuche und Instandhaltung einigen. In der Praxis ist das selten eine nachhaltige Lösung, weil die Lebensumstände beider Parteien sich nach der Trennung häufig schnell ändern.

Ich empfehle keine dieser Optionen pauschal. Das ist Ihre Entscheidung, getroffen mit rechtlicher und steuerlicher Beratung.

Wann ein neutraler Makler hilft

Wenn beide Parteien unterschiedliche Preisvorstellungen haben, hilft eine unabhängige Marktwerteinschätzung. Ich erstelle sie auf Grundlage aktueller Vergleichspreise in Lohne und Umgebung. Das Ergebnis gehört beiden Parteien gleichermaßen.

Ich kommuniziere mit beiden Seiten separat, wenn das gewünscht ist. Ich führe Besichtigungen durch, koordiniere Anfragen und halte beide Parteien auf dem gleichen Informationsstand. Das nimmt Druck aus dem Prozess.

Ich bin kein Mediator und ich berate nicht rechtlich. Aber ich sorge dafür, dass die Immobilienseite professionell und sachlich abgewickelt wird, egal wie angespannt die Situation zwischen den Parteien gerade ist.

Welche Unterlagen werden benötigt

Für eine erste Einschätzung brauche ich keine Unterlagen. Für den Verkauf selbst werden folgende Dokumente benötigt:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Energieausweis (Pflicht bei Vermarktung)
  • Flurkarte und Lageplan
  • Grundrisse aller Etagen
  • Wohnflächenberechnung
  • Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan
  • Nachweise über durchgeführte Modernisierungen oder Sanierungen
  • Bestehende Mietverträge, falls vermietet

Fehlende Unterlagen kann ich in vielen Fällen beim Grundbuchamt, der Gemeinde oder dem Katasteramt beschaffen. Das gehört zu meiner Arbeit.

Diskretion beim Verkauf

Nicht jeder Eigentümer möchte, dass der Verkauf der Scheidungsimmobilie öffentlich auf Portalen erscheint. Das ist verständlich. Ich arbeite in Lohne mit einem vorgemerkten Käuferpool. Rund die Hälfte meiner Verkäufe läuft off-market, das heißt: das Objekt wird gezielt ausgewählten Interessenten angeboten, ohne Portal, ohne öffentliche Anzeige.

Diese diskrete Vermarktung kann besonders dann sinnvoll sein, wenn das Objekt noch bewohnt ist oder wenn die Parteien keine Außenwirkung möchten. Ich bespreche das in unserem ersten Gespräch.

Mein Vorgehen

Ich nehme zuerst Kontakt zu beiden Parteien auf, gemeinsam oder getrennt, je nach Wunsch. Dann bewerte ich die Immobilie unabhängig auf Grundlage des Lohner Marktes. Die Bewertung ist schriftlich und für beide Parteien einsehbar.

Danach bespreche ich die Vermarktungsstrategie. Wenn beide einverstanden sind, beginne ich mit der Vermarktung: zuerst der vorgemerkte Käuferpool, dann bei Bedarf die Portale. Besichtigungen koordiniere ich so, dass sie für alle Beteiligten möglichst reibungslos verlaufen.

Den Notartermin koordiniere ich. Die Erlösabwicklung läuft über das Notaranderkonto, nicht über mich. Nach dem Termin sind beide Parteien voneinander getrennt, was die Immobilie betrifft.

Erste Einschätzung, kostenlos und diskret

Ich beantworte Ihre Fragen und bewerte Ihre Immobilie, ohne Druck und ohne Verpflichtung. Sie entscheiden, ob und wie es weitergeht.

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Häufige Fragen

Müssen beide Ehepartner dem Verkauf zustimmen?

Ja. Wenn beide Partner im Grundbuch eingetragen sind, braucht es die Zustimmung beider für den Verkauf und den Notartermin. Ist nur eine Person eingetragen, kann diese grundsätzlich allein handeln. Für die genaue rechtliche Situation in Ihrem Fall sollten Sie einen Familienrechtsanwalt einschalten.

Was passiert, wenn sich die Parteien nicht einigen können?

Wenn keine Einigung über Verkauf, Übernahme oder Nutzung der Immobilie möglich ist, kann eine Partei eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Der Erlös liegt bei Versteigerungen erfahrungsgemäß deutlich unter dem Marktwert. Eine außergerichtliche Einigung ist für beide Seiten in der Regel vorteilhafter. Ein neutraler Gutachter oder Makler kann hier helfen, eine gemeinsame Bewertungsgrundlage zu schaffen.

Kann ich die Immobilie auch während des laufenden Scheidungsverfahrens verkaufen?

Grundsätzlich ja, sofern beide Parteien einverstanden sind und das Gericht keine Verfügungsbeschränkung angeordnet hat. Der Notartermin kann parallel zum Scheidungsverfahren stattfinden. Ob das in Ihrer Situation sinnvoll ist, sollte mit dem begleitenden Anwalt abgestimmt werden.

Wie läuft die Erlösteilung nach dem Verkauf ab?

Der Verkaufserlös wird nach Abzug aller offenen Lasten (Restschuld, Vorfälligkeitsentschädigung, Maklercourtage, Notarkosten) geteilt. Wie genau geteilt wird, hängt vom Grundbuchanteil und den Vereinbarungen der Parteien ab. Ich zahle den Erlös nicht aus, das übernimmt der Notar über ein Treuhandkonto.

Welche Steuern fallen beim Verkauf der Scheidungsimmobilie an?

Wenn die Immobilie weniger als zehn Jahre im Besitz war und nicht selbst bewohnt wurde, kann Spekulationssteuer auf den Gewinn anfallen. Bei Eigennutzung in den letzten zwei Kalenderjahren entfällt sie in der Regel. Die genaue steuerliche Situation sollte ein Steuerberater prüfen, bevor der Kaufvertrag beurkundet wird.