Kostenlos und unverbindlich

Kostenlose Immobilienbewertung

Sie möchten wissen, was Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Mehrfamilienhaus im Landkreis Vechta wert ist, ohne dafür zu bezahlen. Sie sehen sofort die Marktspanne aus echten Kaufpreisen, den genauen Wert ermittle ich vor Ort. Darunter beantwortet diese Seite zuerst die Kostenfrage.

Kostenlose Einschätzung

Um was für eine Immobilie geht es?

Sagen Sie mir kurz, worum es geht.

5,0 von 5 aus 20 Google-Rezensionen, alle öffentlich einsehbar
Semho Kahraman, Immobilienmakler in Lohne

Ich bin Semho Kahraman, Immobilienmakler (IHK).

Mein Büro liegt am Industriering 4 in Lohne. Ich bewerte Häuser, Wohnungen und Grundstücke im ganzen Landkreis Vechta. Sie erreichen mich persönlich, kein Callcenter, kein Portal.

So läuft die Immobilienbewertung im Landkreis Vechta ab

  1. 1

    Ich rufe Sie an.

    Bis zum nächsten Werktag, in dem Zeitfenster, das Sie gewählt haben. Wir klären offene Fragen und machen einen Termin aus.

  2. 2

    Ich komme vorbei.

    Ich schaue mir Zustand, Ausstattung und Lage an. Der Termin dauert etwa eine Stunde.

  3. 3

    Sie bekommen meine Einschätzung.

    Schriftlich und begründet, nach dem Verfahren, das zu Ihrem Objekt passt, beim Haus meist das Sachwertverfahren. Was Sie damit machen, entscheiden Sie. Sie verpflichten sich zu nichts.

Was kostenlos an dieser Stelle genau heißt

Kein Betrag vorab, keine Pauschale für den Aufwand, auch nicht in der Variante, die später mit einem Auftrag verrechnet wird. Eingeschlossen sind die Anfahrt zu Ihnen, der Rundgang durch das Objekt, die Auswertung danach und das Gespräch, in dem ich Ihnen die Spanne erkläre. Eingeschlossen ist außerdem die unbequeme Hälfte der Beratung: welche Modernisierung sich vor dem Verkauf noch lohnt und welche Sie sich sparen können.

Bezahlt werde ich erst, wenn Sie mich beauftragen und der Kaufvertrag beim Notar beurkundet ist. Auf Verkäuferseite sind dann 3,57 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer üblich, zusammen mit dem Anteil der Käuferseite 7,14 Prozent. Wie diese Teilung zustande kam und wer sie schuldet, steht im Ratgeber zur Maklerprovision. Kommt kein Vertrag zustande, war die Arbeit meine Sache. So ist das kalkuliert, und deshalb ist an dem Wort kostenlos hier nichts versteckt.

Wofür beim Verkauf trotzdem Geld anfällt

Ein Posten fällt beim Verkauf regelmäßig an, der Energieausweis. Nach § 80 des Gebäudemodernisierungsgesetzes muss beim Verkauf eines bebauten Grundstücks ein gültiger Ausweis vorliegen, und ausstellen darf ihn nur eine gesetzlich dazu berechtigte Person. Ich gehöre nicht dazu, der Betrag hängt vom Aussteller und vom Ausweistyp ab, deshalb steht hier keine Zahl. Wann welcher Ausweis nötig ist, habe ich unter Energieausweis aufgeschrieben.

Der zweite mögliche Posten ist ein förmliches Verkehrswertgutachten. Nötig wird es dort, wo eine Behörde oder ein Gericht eine amtliche Wertfeststellung verlangt, etwa in einer Erbauseinandersetzung oder in einem Zwangsversteigerungsverfahren. Erstellt wird es nicht von mir, sondern vom zuständigen Gutachterausschuss, und dafür gilt eine eigene Gebührenordnung des Landes Niedersachsen. Für einen normalen Verkauf am freien Markt brauchen Sie das nicht. Nennen Sie mir den Anlass bitte gleich beim ersten Telefonat, dann sortieren wir vorher, ob überhaupt eine Gebühr auf Sie zukommt.

Umgekehrt halten viele Eigentümer für kostenpflichtig, was es nicht ist. Die Bodenrichtwerte gehören dazu: Für ganz Niedersachsen werden sie flächendeckend und kostenfrei bereitgestellt, abrufbar im Landesportal BORIS.NI, und den Wert Ihrer Zone können Sie dort selbst nachsehen. Und was in Ihrem eigenen Ordner liegt, kostet ohnehin nichts. Fehlt ein Papier, beschaffe ich es und stelle Ihnen dafür nichts in Rechnung.

Was ein kostenloser Online-Rechner leisten kann

Ein Rechner rechnet mit dem, was in die Eingabemaske passt. Er kennt Baujahr, Fläche und Postleitzahl, aber nicht den feuchten Kellerabgang, nicht den Grundriss, der sich nicht sinnvoll teilen lässt, und nicht den Unterschied zwischen zwei Straßen, die auf der Karte nebeneinander liegen. Für ein erstes Gefühl reicht das. Als Preis, den Sie ins Exposé schreiben und der vor einem Käufer und dessen Bank bestehen muss, reicht es nicht.

Dazu kommt ein Datenproblem, an dem kein Portal vorbeikommt: Die vollständige Sammlung der tatsächlich gezahlten Kaufpreise wird nach § 193 Absatz 5 des Baugesetzbuchs bei den Gutachterausschüssen geführt, nicht bei Portalen und auch nicht bei Maklern. Ein Rechner arbeitet folglich mit dem, was öffentlich verfügbar ist. Kostenlos sind beide Wege, meiner und der automatische. Der Unterschied liegt nicht im Preis, sondern darin, ob Sie am Ende eine Zahl haben oder eine Begründung.

Was Sie bereitlegen sollten

Für die erste Einschätzung brauchen Sie nichts außer den Eckdaten im Formular. Vor dem Termin lohnt trotzdem ein Blick in den Ordner. Hilfreich ist der Grundbuchauszug, weil er zeigt, welche Rechte und Lasten am Grundstück hängen. Hilfreich sind Flurkarte und Wohnflächenberechnung, weil die Fläche in Verhandlungen der häufigste Streitpunkt ist. Dazu Grundrisse und ein vorhandener Energieausweis, bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung und die letzten Hausgeldabrechnungen, bei vermieteten Objekten die Mietverträge. Vollständig muss das nichts sein. Es verkürzt nur den Weg zur belastbaren Spanne.

Wie lange es dauert und was danach passiert

Das Formular oben nimmt ein paar Minuten. Danach rufe ich Sie an und kläre die Punkte, die kein Formularfeld abfragen kann. Für den Termin bei Ihnen planen Sie am besten eine Stunde ein. Anschließend erhalten Sie eine Preisspanne mit Herleitung, also den Weg zur Zahl und nicht nur die Zahl selbst. Was daraus folgt, entscheiden ausschließlich Sie: Wenn Sie das Ergebnis nur für ein Gespräch in der Familie, für die Bank oder für die eigene Planung brauchen, ist das ein völlig normaler Ausgang, und er kostet Sie ebenfalls nichts. Welches Wertermittlungsverfahren zu welchem Objekt passt, woher die amtlichen Zahlen dafür stammen und wann ein Gutachten wirklich zählt, lesen Sie ausführlich auf der Seite Immobilienbewertung im Landkreis Vechta.

Häufige Fragen zu den Kosten

Ist die Bewertung auch dann kostenlos, wenn ich am Ende nicht verkaufe?

Ja. Es gibt weder eine Aufwandspauschale vorab noch eine Rechnung im Nachhinein. Ich verstehe die Einschätzung als meine Bewerbung um Ihren Auftrag, und eine Bewerbung stellt man nicht in Rechnung. Behalten Sie das Haus doch oder verkaufen erst in einigen Jahren, ist die Sache für mich erledigt.

Kostet mich der Termin etwas, wenn ich außerhalb von Lohne wohne?

Nein, die Anfahrt im Landkreis Vechta rechne ich nicht ab, ob es nun nach Goldenstedt, nach Neuenkirchen-Vörden oder in eine Bauerschaft geht. Eine Mindestgröße gibt es ebenfalls nicht: Ein kleines Reihenhaus bekommt denselben Termin wie eine Hofstelle.

Was kostet mich der Verkauf, wenn ich Sie danach beauftrage?

Eine Provision, fällig mit dem beurkundeten Kaufvertrag und keinen Tag früher. Auf Verkäuferseite sind 3,57 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer üblich, zusammen mit dem Anteil der Käuferseite ergibt das 7,14 Prozent. Fotos, Exposé, Portalanzeigen und Besichtigungen rechne ich daneben nicht gesondert ab.

Muss ich für den Verkauf einen Energieausweis bezahlen?

In aller Regel ja, denn beim Verkauf eines bebauten Grundstücks muss ein gültiger Ausweis vorliegen. Ausstellen darf ihn ausschließlich eine gesetzlich dafür berechtigte Person, ich also nicht, und damit liegt der Betrag nicht in meiner Hand. Beim Termin prüfen wir zuerst, ob Ihr vorhandener Ausweis noch trägt.

Entsteht mir durch das Formular auf dieser Seite eine Verpflichtung?

Nein, das Formular ist eine Anfrage und kein Auftrag. Es kommt dadurch kein Maklervertrag zustande, Sie unterschreiben nichts und Sie legen sich auf keinen Verkaufszeitpunkt fest. Wenn Sie mir sagen, dass sich die Sache erledigt hat, melde ich mich nicht wieder.