Wer im Landkreis Vechta ein Haus finanziert, hört von Banken, Portalen und Bekannten drei verschiedene Zinssätze. Es gibt aber eine Reihe, die alle anderen schlägt, weil sie das tatsächliche Neugeschäft der deutschen Banken misst: die MFI-Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank. Ich habe die Zeitreihe für Wohnungsbaukredite an private Haushalte selbst abgerufen. Was darin steht, gefällt Käufern nicht, ist aber die Grundlage jeder ehrlichen Rechnung.
3,98 Prozent im Juni 2026
Für Kredite mit einer anfänglichen Zinsbindung von über zehn Jahren weist die Bundesbank für Juni 2026 einen Effektivzins von 3,98 Prozent aus, gekennzeichnet als vorläufiger Wert. Im Mai waren es 3,97, im April 3,91, im März 3,74 und im Januar 3,84 Prozent. Ein Jahr zuvor, im Juni 2025, lag der Wert bei 3,68 Prozent, im Dezember 2025 bei 3,73.
Zwei Einordnungen dazu, beide aus derselben Reihe, die bis Januar 2003 zurückreicht. Der letzte Monat mit 3,98 Prozent oder mehr war der August 2011 mit 4,10 Prozent. Und der Tiefstand der gesamten Reihe liegt im Dezember 2020 bei 1,11 Prozent, ein Jahr später waren es 1,34. Wer seine Finanzierung an der Erinnerung an 2020 ausrichtet, rechnet mit einem Zins, den es seither nicht mehr gibt.
Kürzere Bindung ist billiger, kostet aber Sicherheit
Die Bundesbank führt eine zweite Reihe für Zinsbindungen von über fünf bis zehn Jahren. Sie steht im Juni 2026 bei 3,76 Prozent, der Aufschlag für die lange Bindung beträgt also 0,22 Prozentpunkte. Über alle Zinsbindungen hinweg liegt das Neugeschäft bei 3,95 Prozent. Beide Reihen zeigen denselben Aufwärtstrend, der Abstand ist damit kein Ausreißer eines einzelnen Monats. Ob sich diese 0,22 Punkte lohnen, ist eine Wette darauf, wie die Anschlussfinanzierung in zehn Jahren aussieht. Ich halte sie für gut angelegt, das ist aber meine Einschätzung und keine Rechengröße.
Was das als Monatsrate bedeutet
Ein Darlehen von 250.000 Euro, gerechnet mit 3,98 Prozent Zins und 2 Prozent Anfangstilgung, ergibt eine Annuität von 5,98 Prozent. Das sind 14.950 Euro im Jahr und rund 1.246 Euro im Monat. Mit 3 Prozent Tilgung steigt die Annuität auf 6,98 Prozent, also rund 1.454 Euro monatlich. Beide Beträge sind meine eigene Rechnung auf Basis des amtlichen Durchschnitts und ausdrücklich kein Bankangebot: Der Bundesbankwert ist ein volumengewichteter Mittelwert über sämtliche Neuabschlüsse in Deutschland. Ihre Kondition hängt an Beleihungsauslauf, Bonität und Objekt.
Nebenkosten: gerechnet statt geschätzt
Die Pauschale von zehn Prozent Kaufnebenkosten hält sich hartnäckig. Rechnen wir sie an einem Kaufpreis von 300.000 Euro aus den Sätzen nach, die tatsächlich gelten.
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Niedersachsen 5 Prozent, hier also 15.000 Euro. Käufer und Verkäufer schulden sie als Gesamtschuldner, sie entsteht bereits mit dem Abschluss des rechtswirksamen Kaufvertrags und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Ohne die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein. Das ist der Grund, warum sich Beurkundung und Eigentumsumschreibung um Wochen auseinanderziehen.
Notar und Grundbuch rechnen nach Tabelle B des Gerichts- und Notarkostengesetzes ab. Bei einem Geschäftswert bis 320.000 Euro beträgt die einfache Gebühr 635,00 Euro; bis 290.000 Euro sind es 585,00, bis 260.000 Euro 535,00 und bis 500.000 Euro 935,00. Auf diese Grundgebühr setzen die einzelnen Positionen ihren Satz. Das Beurkundungsverfahren für den Kaufvertrag zählt doppelt, also 1.270,00 Euro. Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch kostet die einfache Gebühr, 635,00 Euro. Die Auflassungsvormerkung, die Sie zwischen Beurkundung und Umschreibung absichert, schlägt mit der halben Gebühr zu Buche, 317,50 Euro. Für die Eintragung einer Buchgrundschuld fällt erneut die einfache Gebühr an, bei einer Briefgrundschuld dagegen der Satz 1,3 statt 1,0.
Dazu kommt der Käuferanteil meiner Provision, 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer, bei 300.000 Euro also 10.710 Euro. Er muss genauso hoch sein wie der Verkäuferanteil, das schreibt Paragraf 656c BGB vor, anwendbar nach Paragraf 656b BGB nur beim Kauf durch Verbraucher.
Zusammen ergibt das 27.932,50 Euro oder 9,3 Prozent des Kaufpreises. Nicht enthalten sind die Umsatzsteuer auf die Notargebühren, die Vollzugs- und Betreuungsgebühren des Notars sowie die Kosten der Grundschuldbeurkundung. Die Zehnprozentmarke ist also keine schlechte Näherung, nur eben eine Näherung, unter der sich sehr konkrete Beträge verbergen.
Die Landesförderung ist seit Juli 2026 neu geregelt
Am 1. Juli 2026 ist die Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in Kraft getreten, ein Runderlass vom 25. Juni 2026, veröffentlicht im Niedersächsischen Ministerialblatt 2026 Nummer 317 vom 1. Juli 2026. Sie gilt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2031. Wer im Landkreis Vechta kauft und die Einkommensgrenzen einhält, sollte sie kennen.
Das Darlehen beträgt bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten, höchstens 180.000 Euro in der Einkommensgruppe A und 140.000 Euro in den Gruppen B und C. Je Kind und je Person mit Behinderungen steigt der Höchstbetrag um 10.000 beziehungsweise 7.500 Euro. Zusätzlich gibt es 10.000 Euro Zuschuss je Kind und je Person mit Behinderungen, unabhängig von der Darlehenshöhe, aber nur zusammen mit dem Darlehen. Für den Erwerb einer bestehenden Immobilie gilt das über die Verweisung in Nummer 6.3 der Richtlinie entsprechend.
Die Konditionen erklären, warum sich der Aufwand lohnt. In den Jahren 1 bis 20 liegt der Zinssatz bei 0 Prozent, die Tilgung bei 2 Prozent. Danach wird mit bis zu drei Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach Paragraf 247 BGB verzinst. Laufend fallen 0,5 Prozent Verwaltungskostenbetrag auf die jeweilige Restschuld an, einmalig 1 Prozent Bearbeitungsentgelt auf das Darlehen und 0,75 Prozent auf den Zuschuss. Besichert wird nachrangig, der Zuwendungszeitraum von 20 Jahren beginnt beim Kauf mit dem Eigentumsübergang.
Die Hürden stehen woanders. Gefördert werden nur Wohngebäude mit höchstens zwei Wohnungen. Die Eigenmittel müssen 10 Prozent der Gesamtkosten betragen, bei Haushalten mit zwei oder mehr Kindern sowie mit Menschen mit Behinderungen 7,5 Prozent, wovon höchstens 5 Prozent als Sach- und Arbeitsleistungen eingebracht werden dürfen. Nach Abzug aller Belastungen müssen monatlich 675 Euro für die antragstellende Person, 600 Euro für jede weitere Person im Haushalt und 475 Euro je Kind zum Lebensunterhalt übrig bleiben. Auch die Wohnfläche ist gedeckelt: im Eigenheim, insbesondere bei einer Neubauförderung, auf 90 Quadratmeter für zwei Personen, 110 für drei, 130 für vier und 150 für fünf, bei Eigentumswohnungen auf eine engere Staffel von 60 bis 120 Quadratmetern. Außen vor bleiben Antragstellende mit erheblichem Vermögen, mit vermietetem oder leerstehendem Wohneigentum und alle, die schon einmal eine Eigentumsförderung des Landes erhalten haben.
Die Einkommensgrenzen sind zum 1. März 2025 um 25 Prozent gestiegen. Der Einpersonenhaushalt liegt seither bei 21.250 Euro statt bei 17.000, der Zweipersonenhaushalt bei 28.750 statt bei 23.000, je weiterer Person und je Kind kommen 3.750 Euro dazu. Wer diese Grenze nach Paragraf 3 Abs. 2 NWoFG einhält, gehört in Gruppe A; bis 40 Prozent darüber ist Gruppe B, bis 60 Prozent darüber Gruppe C, letztere nur in bestimmten Gebieten nach der DVO-NWoFG.
Ein Punkt entscheidet über alles andere. Bei zuwendungsfähigen Ausgaben ab 100.000 Euro darf das Vorhaben noch nicht begonnen haben, und als Beginn gilt der Abschluss des Kaufvertrags. Das heißt aber nicht, dass Sie den Notartermin absagen müssen. Die Produktinformation der NBank nennt zwei Wege: Der Vertrag gilt nicht als Beginn, wenn er ein eindeutiges und finanziell folgenloses Rücktrittsrecht für den Fall der Nichtbewilligung enthält oder unter einer entsprechenden aufschiebenden oder auflösenden Bedingung geschlossen wird. Sprechen Sie das mit dem Notariat ab, bevor der Entwurf steht.
Beantragt wird die Förderung nicht bei der NBank, sondern bei der Wohnraumförderstelle des Landkreises Vechta im Amt für Soziales und Integration, Ravensberger Straße 20 in 49377 Vechta, Zentrale 04441 898-0. Die Antragsformulare selbst stehen im Downloadcenter der NBank.
KfW: zwei Programme, zwei sehr unterschiedliche Zuschnitte
Das Wohneigentumsprogramm 124 fördert Privatpersonen, die eine selbst genutzte Wohnimmobilie kaufen oder bauen, mit bis zu 100.000 Euro. Zur Wahl stehen Annuitätendarlehen mit 4 bis 25 oder 26 bis 35 Jahren Laufzeit sowie endfällige Darlehen mit 4 bis 10 Jahren, die Zinsbindung beträgt 5 oder 10 Jahre. Einen Zinssatz nennt die Produktseite nicht. Wichtig ist der Zeitpunkt: Beim Kauf gilt der Abschluss des notariellen Kaufvertrags als Vorhabensbeginn, der Antrag muss innerhalb von drei Monaten danach bei der KfW eingehen, und später ist er nur möglich, solange das Vorhaben zu weniger als 50 Prozent realisiert ist. Gestellt wird er über Ihren Finanzierungspartner, nicht direkt.
Das Programm 300 wird oft im selben Atemzug genannt, passt hier aber meistens nicht. Es steht im Produktbereich Neubau und setzt die Effizienzhaus-Stufe 40 ohne Heizung mit Öl, Gas oder Biomasse voraus. Für den Kauf eines Bestandshauses, also den Regelfall zwischen Damme und Goldenstedt, scheidet es damit aus. Wer neu baut, findet dort je nach Kinderzahl 170.000 bis 220.000 Euro, mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude 220.000 bis 270.000 Euro, bei einem Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 Euro im Jahr bei einem Kind plus 10.000 Euro je weiterem Kind. Vorzulegen sind die Einkommensteuerbescheide des vorletzten und des vorvorletzten Jahres.
Was ich Käufern in der Region rate
Klären Sie die Förderung, bevor Sie den Kaufvertragsentwurf freigeben, nicht danach. Das ist der einzige Schritt dieser ganzen Rechnung, den man nicht nachholen kann. Alles andere lässt sich verhandeln, verschieben oder neu kalkulieren; ein bereits geschlossener Kaufvertrag ohne Rücktrittsklausel kostet die Landesförderung vollständig.
Und legen Sie die Nebenkosten getrennt vom übrigen Eigenkapital beiseite. Banken finanzieren sie in aller Regel nicht mit. Bei 300.000 Euro Kaufpreis sind das nach der Rechnung oben knapp 28.000 Euro, die vor dem Notartermin verfügbar sein müssen.
Wenn Sie im Landkreis Vechta kaufen möchten, lohnt sich ein Suchauftrag, damit Sie früh von passenden Objekten erfahren. Was der Kauf eines Bestandshauses konkret kostet, rechne ich am Beispiel Lohne im Beitrag Haus kaufen in Lohne durch.
Quellen: Zinssätze aus der MFI-Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank, Zeitreihen SUD119 (Zinsbindung über zehn Jahre), SUD118 (über fünf bis zehn Jahre) und SUD131Z (insgesamt), Berichtsmonat Juni 2026, vorläufiger Wert. Grunderwerbsteuer vom Landesamt für Steuern Niedersachsen. Gebühren aus den Anlagen 1 und 2 des GNotKG, Fundstelle der Tabelle BGBl. 2025 I Nr. 109, S. 18. Provisionsrecht aus den Paragrafen 656b und 656c BGB. Landesförderung aus der RL Wohneigentum 2026, Nds. MBl. 2026 Nr. 317 vom 1. Juli 2026, und der NBank-Produktinformation mit Stand 1. Juli 2026; Einkommensgrenzen aus der Presseinformation des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums vom 27. Februar 2025. KfW-Konditionen von den Produktseiten 124 und 300. Antragsweg vom Landkreis Vechta. Alle Quellen abgerufen am 18. August 2026. Die Ratenrechnung ist eine eigene Beispielrechnung und keine Finanzierungsberatung.