Ich bin Immobilienmakler in Lohne und kein Darlehensvermittler: Ich vermittle keine Darlehen und berate nicht zur Finanzierung. Wer das gewerbsmäßig tut, braucht eine Erlaubnis nach § 34i GewO; Kreditinstitute sind ausgenommen. Auf Wunsch nenne ich Kontakte. Rechtsstand ist der 10. Oktober 2026.
Wie hoch sind die Bauzinsen im Oktober 2026?
Die Deutsche Bundesbank weist in der MFI-Zinsstatistik aus, zu welchen Effektivzinsen Banken Wohnungsbaukredite an private Haushalte neu abschließen. Letzter verfügbarer Berichtsmonat ist der August 2026 (vorläufige Werte, Datenbankstand 1. Oktober 2026), Angaben in Prozent:
| Anfängliche Zinsbindung | August 2026 | Juli 2026 | August 2025 |
|---|---|---|---|
| variabel oder bis 1 Jahr | 4,40 | 4,41 | 4,18 |
| über 1 bis 5 Jahre | 4,03 | 3,97 | 3,55 |
| über 5 bis 10 Jahre | 3,81 | 3,78 | 3,56 |
| über 10 Jahre | 4,04 | 3,92 | 3,73 |
| alle Zinsbindungen | 4,01 | 3,94 | 3,71 |
Bei über zehn Jahren Zinsbindung ist der August-Wert der höchste seit August 2011 (damals 4,10 Prozent). Es sind volumengewichtete Durchschnitte der im Berichtsmonat neu abgeschlossenen Kredite in Deutschland, hochgerechnet aus einer Stichprobe der Banken, einschließlich Modernisierungs- und Bauspardarlehen und ohne sonstige Kosten, also kein Angebot. Eine Prognose gebe ich nicht, die Verbraucherzentralen raten, Zinsprognosen zu ignorieren.
Wie viel Eigenkapital brauche ich, und wer zahlt die Nebenkosten?
Die Verbraucherzentralen empfehlen, 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises zuzüglich der Kaufnebenkosten als Eigenkapital einzubringen, die Nebenkosten also aus Eigenmitteln zu bezahlen. Welche Posten in Niedersachsen anfallen, rechnet der Ratgeber Kaufnebenkosten in Niedersachsen vor. Banken verlangen laut Verbraucherzentrale oft, dass 20 Prozent der Gesamtkosten aus eigenen Mitteln stammen. Wer wenig Eigenkapital einsetzt, zahlt höhere Zinsen, tilgt langsamer und riskiert bei einem frühen Verkauf Schulden über den Erlös hinaus. Viele Banken raten laut Verbraucherzentrale zu einer Rate von höchstens 40 Prozent des Nettoeinkommens, die Verbraucherzentralen sehen darin nur einen Durchschnittswert.
Was sind Beleihungswert und Beleihungsauslauf?
Die Bank beleiht nicht den Kaufpreis, sondern den Beleihungswert. Nach der BaFin ist das der vom Kreditgeber nach festgelegten Verfahren ermittelte Wert, und er unterscheidet sich vom Markt- oder Verkehrswert. Für Pfandbriefbanken beschreibt § 3 Abs. 1 BelWertV ihn als Wert, der ohne spekulative Elemente über die gesamte Beleihungsdauer voraussichtlich erzielbar ist. Der Beleihungsauslauf ist das Verhältnis des Darlehens zu diesem Wert. Beide Größen fließen nach der BaFin in den Zins ein, den die Bank anbietet.
Ein Beispiel mit angenommenen Zahlen: Sie kaufen für 300.000 Euro und nehmen 270.000 Euro Darlehen auf, das sind 90 Prozent des Kaufpreises. Setzt die Bank den Beleihungswert mit 270.000 Euro an, liegt der Beleihungsauslauf bei 100 Prozent.
Wie funktioniert ein Annuitätendarlehen? Ein Rechenbeispiel
Beim Annuitätendarlehen zahlen Sie eine gleichbleibende Rate aus Zins und Tilgung, der Zinsanteil sinkt, der Tilgungsanteil steigt. Das Beispiel ist eine eigene Rechnung und kein Bankangebot: Darlehen 270.000 Euro, Sollzins 4,04 Prozent (der Bundesbankwert für über zehn Jahre Zinsbindung dient als Näherung, der Sollzins in einem Vertrag weicht ab), Anfangstilgung 2 Prozent, monatliche Verzinsung der Restschuld mit einem Zwölftel des Jahreszinses.
Die Monatsrate beträgt 270.000 Euro mal 6,04 Prozent (Zins plus Tilgung) geteilt durch zwölf, also 1.359,00 Euro. Im ersten Monat sind davon 909,00 Euro Zinsen und 450,00 Euro Tilgung.
| Variante | Monatsrate | Restschuld nach 10 Jahren |
|---|---|---|
| 2 Prozent Anfangstilgung | 1.359,00 Euro | 203.597,65 Euro |
| 3 Prozent Anfangstilgung | 1.584,00 Euro | 170.396,47 Euro |
| 2 Prozent und jährlich 5.000 Euro Sondertilgung | 1.359,00 Euro | 143.244,17 Euro |
Bei 2 Prozent Tilgung sind nach zehn Jahren 66.402,35 Euro getilgt und 96.677,65 Euro Zinsen gezahlt. Ohne Sondertilgung wäre das Darlehen nach 27 Jahren und 5 Monaten abbezahlt. Die Sondertilgung ist jeweils zum Jahresende angesetzt, Banken rechnen je nach Vertrag etwas anders.
Zinsbindung, Kündigung nach zehn Jahren und Anschlussfinanzierung
Üblich sind nach der BaFin Zinsbindungen von fünf, zehn oder 15 Jahren, zunehmend auch von 20 bis 40 Jahren, und eine längere Bindung kostet in der Regel mehr Zins. Nach den Verbraucherzentralen richtet sich die Länge nach dem Sicherheitsbedürfnis und nicht nach dem Zinsniveau, empfohlen wird eine Anfangstilgung von mindestens 2 Prozent.
Das Kündigungsrecht nach zehn Jahren
Ist der Sollzins länger als zehn Jahre gebunden, können Sie zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang des Darlehens mit sechs Monaten Frist kündigen (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Endet die Zinsbindung früher, kündigen Sie mit einem Monat Frist zu ihrem Ende (Nr. 1). Eine Kündigung gilt als nicht erfolgt, wenn Sie nicht binnen zwei Wochen nach ihrem Wirksamwerden zurückzahlen (Abs. 3), die neue Finanzierung muss also vorher stehen. Mitten in der Zinsbindung zurückzahlen dürfen Sie nur mit berechtigtem Interesse, etwa beim Verkauf (§ 500 Abs. 2 BGB). Dann kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen (§ 502 BGB), Berechnung und Alternativen erklärt der Ratgeber Vorfälligkeitsentschädigung beim Hausverkauf.
Anschlussfinanzierung und Forward-Darlehen
Bleibt nach der Zinsbindung eine Restschuld, brauchen Sie eine Anschlussfinanzierung zu den dann geltenden Marktbedingungen. Die Bank muss Ihnen spätestens drei Monate vor dem Ende der Bindung mitteilen, ob sie zu einer neuen bereit ist, und dann zu welchem Zins (§ 493 Abs. 1 BGB). Sie dürfen auch die Bank wechseln. Wie viel der neue Zins ausmacht, zeigt das Beispiel von oben: Bei 203.597,65 Euro Restschuld und unveränderter Rate von 1.359,00 Euro dauert die Rückzahlung bei 3,0 Prozent Anschlusszins noch 15 Jahre und 8 Monate, bei 4,04 Prozent 17 Jahre und 5 Monate, bei 6,0 Prozent 23 Jahre und 2 Monate. Das sind Rechenszenarien, keine Erwartung.
Mit einem Forward-Darlehen sichern Sie den Zins der Anschlussfinanzierung schon im Voraus, teilweise bis zu fünf Jahre vor Ablauf der Bindung. Dafür fällt nach der BaFin für jeden Monat bis zum Ende der aktuellen Bindung ein Zinsaufschlag an, dessen Höhe die Bank bestimmt. Fallen die Zinsen, müssen Sie das Darlehen trotzdem zu den vereinbarten Bedingungen abnehmen.
Sondertilgung und Bereitstellungszinsen
Die Verbraucherzentralen raten zu jährlichen Sondertilgungsrechten von 5 bis 10 Prozent der Darlehenssumme und nennen sie inzwischen fast überall kostenfrei, wenn man danach fragt. Die BaFin weist darauf hin, dass solche Rechte den Zinssatz erhöhen können. Bereitstellungszinsen berechnen Banken nach der Verbraucherzentrale meist nach 3 bis 12 Monaten für den noch nicht ausgezahlten Teil des Darlehens, die bereitstellungszinsfreie Zeit lässt sich verhandeln. Nach der BaFin sind sie im Effektivzins nicht enthalten. Bei den KfW-Programmen 124, 300 und 308 sind es 0,15 Prozent im Monat auf den nicht abgerufenen Betrag ab dem 13. Monat nach der Zusage, bei 100.000 Euro also 150 Euro im Monat. Sondertilgungen und Teilrückzahlungen sind dort ausgeschlossen.
Welche Rechte haben Sie als Verbraucher?
Ein entgeltliches Darlehen eines Unternehmers an einen Verbraucher ist ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen, wenn ein Grundpfandrecht es sichert oder es dem Erwerb eines Grundstücks oder Gebäudes dient (§ 491 Abs. 3 BGB). Dafür gelten besondere Regeln:
- Kreditwürdigkeitsprüfung: Die Bank darf nur abschließen, wenn es wahrscheinlich ist, dass Sie Ihre Verpflichtungen erfüllen (§ 505a Abs. 1 BGB). Die Prüfung darf sich beim Kauf nicht hauptsächlich auf den Immobilienwert oder dessen Anstieg stützen (§ 505b Abs. 2 BGB). Bei einem Verstoß kann sich der Zins ermäßigen, und Sie können fristlos kündigen (§ 505d BGB).
- ESIS-Merkblatt: Die Bank muss Ihnen das Europäische Standardisierte Merkblatt in Textform geben, rechtzeitig vor Ihrer Vertragserklärung und mit jedem verbindlichen Angebot (Art. 247 § 1 Abs. 2 EGBGB). Einen Vertragsentwurf können Sie verlangen, Erläuterungen stehen Ihnen zu (§ 491a Abs. 2 und 3 BGB).
- Widerruf: Sie können den Vertrag widerrufen (§ 495 Abs. 1 BGB). Die Frist beträgt 14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB) und beginnt nicht, bevor Ihnen die Vertragsurkunde oder Ihr Antrag vorliegt. Fehlen Pflichtangaben zum Widerrufsrecht, beginnt sie erst mit deren Nachholung und dauert einen Monat. Spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss erlischt das Recht (liegt die Überlassung der Vertragsurkunde später, zählt dieser Zeitpunkt; § 356b Abs. 1 und 2 BGB).
Für Verträge, die ab dem 20. November 2026 geschlossen werden, gilt das BGB in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 (BGBl. 2026 I Nr. 139). Das Gesetz ändert unter anderem § 491, § 495, § 505a und § 505b. Die Kündigung nach § 489 und die Widerrufsfristen für Immobiliardarlehen bleiben nach dem Gesetzestext unverändert. Einzelne Teile, etwa § 500 Abs. 2 Satz 3, gelten schon seit dem 19. Mai 2026. Ältere Verträge bleiben beim bisherigen Recht (Art. 229 § 71 EGBGB).
Welche Förderung gibt es im Oktober 2026?
Bei den drei KfW-Programmen und bei der NBank (sobald die zuwendungsfähigen Ausgaben 100.000 Euro erreichen) gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Vorhabensbeginn, der Antrag muss vorher gestellt sein. Die KfW-Kredite beantragen Sie über eine Bank oder Sparkasse, nicht bei der KfW selbst. Beim Programm 124 genügt als Antrag ein formloser Antrag oder ein aktenkundiges Finanzierungsgespräch mit KfW-Förderung. Bei den Programmen 300 und 308 darf der Kaufvertrag früher stehen, wenn er unter einer aufschiebenden Bedingung in Bezug auf die Förderzusage geschlossen wird; nachträglich lässt sich diese Bedingung nicht aufnehmen. Die NBank akzeptiert ein folgenloses Rücktrittsrecht oder eine Bedingung für den Fall der Nichtbewilligung. Klären Sie die Förderung deshalb vor dem Notartermin und sprechen Sie mit dem Notariat, bevor der Vertragsentwurf feststeht.
KfW-Programme 124, 300 und 308
- KfW 124, Wohneigentumsprogramm: Kredit bis 100.000 Euro für Privatpersonen, die selbst genutzte Wohnimmobilien kaufen oder bauen. Beim Kauf sind nach der Produktseite Kaufpreis, Modernisierung und Nebenkosten förderfähig. Laufzeit bis 35 Jahre, Zinsbindung 5 oder 10 Jahre, aktuelle Konditionen unter kfw.de/konditionen.
- KfW 300, Wohneigentum für Familien, Neubau: Kredit von 170.000 bis 270.000 Euro für Familien mit Kindern, die klimafreundlich bauen oder ein neu gebautes Haus innerhalb von zwölf Monaten nach der Bauabnahme erstmals kaufen (Effizienzhaus 40, keine Öl-, Gas- oder Biomasseheizung). Das Haushaltseinkommen darf 90.000 Euro bei einem Kind plus 10.000 Euro je weiterem Kind nicht übersteigen. Für ein gebrauchtes Haus kommt das Programm nicht in Frage. Beim Programm 300 zählt der Antragseingang bei der KfW, nicht bei der Bank (Merkblatt, Stand 12/2025).
- KfW 308, Bestandserwerb: Kredit von 140.000, 160.000 oder 180.000 Euro je nach Kinderzahl für den Kauf eines Hauses der Energieeffizienzklasse F, G oder H, das Sie anschließend sanieren. Gefördert wird nur der Kaufpreis, nicht die Nebenkosten und nicht die Sanierung. Die Einkommensgrenze entspricht dem Programm 300, und wer bei der Antragstellung schon Wohneigentum besitzt, ist bei beiden Programmen ausgeschlossen. Mehr dazu und zu Zuschüssen einzelner Städte steht im Ratgeber Haus kaufen in Lohne.
NBank: zinsloses Darlehen und Zuschuss je Kind
Das Land Niedersachsen fördert über die NBank den Neubau und den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum (Produktinformation, Stand 1. Juli 2026, und Richtlinie RL Wohneigentum 2026). Das Darlehen deckt bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten, höchstens 180.000 Euro in Einkommensgruppe A und 140.000 Euro in den Gruppen B und C. Je Kind erhöht sich der Höchstbetrag um 10.000 beziehungsweise 7.500 Euro. Dazu kommen 10.000 Euro Zuschuss je Kind, der nur zusammen mit dem Darlehen ausgezahlt wird. Die ersten 20 Jahre sind zinslos, die Tilgung beträgt 2 Prozent, danach gilt ein marktüblicher Zins. Jährlich fallen 0,5 Prozent der Restschuld als Verwaltungskostenbetrag an, einmalig 1 Prozent Bearbeitungsentgelt auf das Darlehen. Besichert wird mit einer nachrangigen Grundschuld. Einen Anspruch auf die Förderung gibt es nicht.
Gefördert wird Wohnraum im eigenen Haus, wenn das Gebäude höchstens zwei Wohnungen hat, oder in einer Eigentumswohnung. Sie müssen die Wohnung 20 Jahre lang selbst nutzen, der Zeitraum beginnt beim Kauf mit dem Eigentumsübergang. Nach Abzug der Belastung müssen monatlich 675 Euro für die antragstellende Person, 600 Euro für jede weitere Person und 475 Euro je Kind bleiben. Die Eigenmittel müssen 10 Prozent der Gesamtkosten betragen, bei zwei und mehr Kindern 7,5 Prozent. Bei einem Neubau gelten Obergrenzen für die Wohnfläche, beim Kauf darf der Wohnraum nicht offenkundig über die angemessenen Wohnbedürfnisse hinausgehen. Ausgeschlossen sind unter anderem Antragsteller mit erheblichem Vermögen, mit früherer Landesförderung für Wohneigentum, mit vorhandenem selbst genutztem Wohneigentum, das nicht aus zwingenden Gründen aufgegeben werden muss, und mit vermietetem oder leerstehendem Wohneigentum, wenn zugleich ein weiteres Objekt gefördert werden soll.
Die Einkommensgruppe A liegt nach § 3 Abs. 2 NWoFG bei höchstens 21.250 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 28.750 Euro für zwei Personen. Je weitere Person kommen 3.750 Euro dazu, für Kinder zusätzlich nochmals 3.750 Euro (Wirtschaftsministerium, seit 1. März 2025). Gruppe B darf bis 40 Prozent darüber liegen, Gruppe C bis 60 Prozent, aber nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt oder erhöhtem Wohnungsbedarf (§ 5 DVO-NWoFG). Die Niedersächsische Mieterschutzverordnung nennt in der Fassung von Dezember 2025 keine Gemeinde des Landkreises Vechta; ob andere Verordnungen greifen, klärt die Wohnraumförderstelle. Maßgeblich ist das Gesamtjahreseinkommen nach Abzügen, nicht das Brutto: Für Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Rentenversicherung werden unter anderem jeweils 10 Prozent abgezogen (§ 2 Abs. 4 DVO-NWoFG; Beispielwerte der Stadt Hannover).
Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage
Beide knüpfen unter anderem an Bausparverträge an und fallen klein aus. Die Prämie beträgt 10 Prozent von höchstens 700 Euro Sparleistung im Jahr (Ehegatten 1.400 Euro), also höchstens 70 beziehungsweise 140 Euro, bei bis zu 35.000 Euro (70.000 Euro) zu versteuerndem Einkommen (§§ 2a und 3 WoPG). Die Sparzulage beträgt 9 Prozent von höchstens 470 Euro, also höchstens 42,30 Euro, bei bis zu 40.000 Euro (80.000 Euro) (§ 13 des 5. VermBG). Für dieselben Leistungen gibt es nicht beides (§ 1 Satz 2 Nr. 1 WoPG).
Wie läuft die Finanzierung ab, und welche Unterlagen braucht die Bank?
Der Weg beginnt mit dem Kassensturz und der Frage nach der Förderung. Dann holen Sie Angebote ein und vergleichen sie anhand des ESIS-Merkblatts. Die Bundesnotarkammer rät, die Finanzierung vor der Beurkundung des Kaufvertrags sicherzustellen. Die Grundschuld mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung muss laut BaFin notariell beurkundet werden, das Muster stellt die Bank, auf die Zweckerklärung sollten Sie besonders achten. Der Notar beurkundet sie möglichst gleich im Anschluss an den Kaufvertrag, denn die Bank zahlt in aller Regel erst nach der Eintragung aus. Den Notartermin beschreibt der Ratgeber Notartermin beim Hausverkauf.
Welche Unterlagen die Bank braucht, legt sie fest, und sie muss Ihnen mitteilen, welche Informationen und Nachweise sie in welchem Zeitraum benötigt (Art. 247 § 1 Abs. 1 EGBGB). Die Stiftung Warentest nennt in einem Beitrag von 2018 Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, Steuerbescheide der letzten zwei bis drei Jahre, Eigenkapital- und Schuldennachweise. Zum Objekt gehören Kaufvertragsentwurf, Grundbuchauszug (möglichst aktuell), Wohnflächenberechnung, Flurkarte, Exposé und Nachweis der Gebäudeversicherung, bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung. Fragen Sie nach der Liste Ihrer Bank, sie kann abweichen.
Was gilt im Landkreis Vechta?
Den Antrag auf das NBank-Darlehen nimmt die Wohnraumförderstelle des Landkreises Vechta (Amt für Soziales und Integration) entgegen, die Formulare stehen im Downloadcenter der NBank. Die Grundschuld wird beim Amtsgericht Vechta eingetragen, das nach der Geschäftsverteilung (Stand 2. September 2026) die Grundbuchsachen aller Städte und Gemeinden des Landkreises führt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet eine Immobilienfinanzierungsberatung an (bis zu 90 Minuten für 165 Euro, telefonisch, per Video oder persönlich in den Beratungsstellen Braunschweig, Celle, Göttingen, Hannover und Lüneburg; im Landkreis Vechta gibt es keine Beratungsstelle). Wer ein Baugrundstück von einer Gemeinde kauft, legt häufig eine Finanzierungsbestätigung der Bank vor und räumt der Gemeinde Rechte im Grundbuch ein, Beispiele nennt der Ratgeber Bauplatz kaufen im Landkreis Vechta.
Wenn Sie im Landkreis Vechta kaufen möchten, halten Sie Ihre Kriterien in einem Suchauftrag fest. Als Immobilienmakler in Lohne begleite ich Käufer bei der Suche, Fragen zu Finanzierung, Steuer und Recht klären Bank, Steuerberater, Anwalt und Notar.